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mythen der pkv

 

Mythos private Krankenversicherung

Die häufigsten Irrtümer über die private Krankenversicherung

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Der Fakten-Check: Was ist dran an den Vorurteilen

Um die private Krankenversicherung (PKV) ranken sich einige fragwürdige Mythen. Obwohl viele besserverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler in die PKV wechseln könnten, fällt ihre Wahl oft auf die im Preis-Leistungs-Verhältnis schlechter abschneidende gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zeit, die Irrtümer aufzuklären.


Die Beitragssenker im Alter

  • Wer seit dem Jahr 2000 PKV-versichert ist, zahlt einen 10%igen Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag, den der Gesetzgeber verlangt.
  • Der Beitrag steigt dann zwar erst mal um 10 %, die angesparte Summe sorgt aber im Alter für eine Beitragsentlastung der Versicherten.
  • Dieser Zuschlag entfällt ab dem 60. Lebensjahr.
  • Somit verringert sich der Beitrag. Zudem fällt bei Renteneintritt auch der Beitrag für ein Krankentagegeld zur Absicherung des Verdienstausfalls weg. Dieser macht einen großen Teil des Beitrags aus.

Es gibt kein Zurück mehr in die GKV

Ein Wechsel zurück in die GKV ist möglich, wenn Ihr versicherungspflichtige Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Das kann der Fall sein, wenn Sie nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit arbeiten. Im Grunde ist dieser Systemwechsel aber nicht gewollt. Denn es würde bedeuten, dass alle Jüngeren in die PKV wechseln und von günstigen Konditionen profitieren, während sie bei einem späteren Wechsel in die GKV dann häufiger krank sind und damit die Solidargemeinschaft belasten. Ab Alter 55 ist ein Wechsel nahezu unmöglich.  


In der PKV steigen ständig die Beiträge

Ja, viele PKV-Anbieter kündigen immer wieder Beitragserhöhungen an. Sie informieren darüber transparent im Voraus. Dagegen steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung unbemerkt automatisch, und das aus 2 Gründen:

  • Die GKV-Versicherten zahlen einen festen prozentualen Anteil von ihrem Einkommen. Mit jeder Gehaltserhöhung steigt der zu zahlende Beitrag.
  • Außerdem wird jedes Jahr die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Das ist die Grenze, bis zu der die Beiträge maximal erhoben werden.

Selbst ohne Anpassung des Beitragssatzes zahlen GKV-Versicherte regelmäßig mehr. Vergleicht man die Anpassungen der beiden Krankenversicherungssysteme, liegt die Erhöhung in der GKV von 2013 bis 2023 prozentual bei 3,4 %, in der PKV sind es im selben Zeitraum 2,8 %.

  • Wann und wie die PKV Beiträge erhöhen darf, ist gesetzlich festgeschrieben.
  • Die privaten Anbieter dürfen die Beiträge nur dann anpassen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif höher sind als tatsächlich kalkuliert und nicht mehr von den eingenommenen Beiträgen gedeckt sind.
  • Von den steigenden Kosten im Gesundheitswesen, sind beide Systeme betroffen, auch weil die Medizin sich ständig weiterentwickelt und die Menschen dadurch eine höhere Lebenserwartung haben.

PKV für Familien unbezahlbar

„Wer sich privat versichert, muss sich vorher überlegen, ob er einmal eine Familie haben will“, ist ein häufiges Argument, das viele vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung zurückschrecken lässt. Fakt ist: In der PKV müssen auch für Kinder Beiträge bezahlt werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es hier nicht, aber durchaus familienfreundliche Tarife, bei denen Kinder z. B. im ersten Jahr beitragsfrei versichert und spezielle Leistungen bei Erkrankungen des Kindes inklusive sind.

  • Häufig ist der PKV-Gesamtbeitrag trotzdem noch unter dem Beitrag der GKV.
  • Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber in vielen Fällen auch zur Hälfte am Kinderbeitrag (im Rahmen der Höchstgrenzen).
  • Ist ein Ehepartner mehr als geringfügig beschäftigt, muss dieser auch in der GKV Beiträge zahlen.

Abgesehen davon: Würden Sie nicht auch wollen, dass Ihr Kind die beste medizinische Versorgung im Krankheitsfall bekommt. Kinder von Beamten bekommen eine Beihilfe vom Dienstherrn des Elternteils und benötigen nur noch eine Restkostenabsicherung, die günstiger ist.


Die GKV leistet doch allumfassend

„Die Leistungen der GKV sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. So lautet die gängige Definition für das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Heißt: Für alle Mitglieder gibt es eine identische medizinische Grundversorgung, die zwar im Rahmen des Sozialgesetzbuches V geregelt ist, aber jederzeit gekürzt oder gestrichen werden kann. Für alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie zahlen. Wenn Sie wie ein Privatpatient behandelt werden möchten, können Sie die Lücken der GKV mit privaten Zusatzversicherungen schließen.

  • In der privaten Krankenversicherung können Sie Ihren Schutz individuell wählen und die abgeschlossenen Leistungen sind ein Leben lang garantiert.
  • Privatpatienten bekommen häufig schneller einen Termin bei Ärzten/Fachärzten.
  • Sie können Ärzte, Spezialisten und Klinken frei wählen.
  • Sie haben leichteren Zugang zu neuen Behandlungsmethoden, Therapien und Medikamenten.

 

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