Erst letztes Jahr hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ein Rekordhoch angehoben. Sehr zum Ärger aller Betroffenen hat sich dieser Trend auch im Jahr 2024 fortgesetzt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde weiter auf 1,7 % erhöht, während der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % liegt. Der BKK-Dachverband warnt, dass sich die Ausgaben für das laufende Jahr dynamischer entwickeln als die Einnahmen. Es gebe keinen Grund, "weswegen die Ausgabendynamik sich abschwächen sollte, ein zusätzliches Defizit 2025 droht".1
Darüber hinaus wird der Beitrag in diesem Jahr bis zu einer Bemessungsgrenze von 5.175 € Bruttomonatslohn erhoben. Wer z. B. als kinderlose Person so viel oder mehr verdient, zahlt dann 1.050 € für seine gesetzliche Krankenversicherung. Dieses Jahr sind das 516 € mehr als im Jahr 2023. Zuletzt hatten Sozial- und Arbeitgeberverbände vor höheren Belastungen gewarnt, da auch die Beiträge für die soziale Pflegeversicherung im Juli letzten Jahres auf ein neues Rekordhoch gestiegen sind.
Sie haben die Wahl:
Sie bleiben bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und akzeptieren die weitere Beitragssteigerung.
Sie vergleichen die Beiträge der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen:
Denn neben dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % können gesetzliche Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe von jeder Kasse selbst festgelegt wird. Dieser Zusatzbeitrag beträgt 2024 wie oben beschrieben durchschnittlich 1,7 %. Clever gemacht, springt mit den eingesparten Beiträgen noch eine sinnvolle private Zusatzversicherung, z. B. für die Zähne, heraus.
Sie entscheiden sich für die private Krankenversicherung:
Wenn Sie selbstständig, Freiberufler oder Beamter sind oder als Angestellter mehr als 69.300 € (Versicherungspflichtgrenze 2024) verdienen, haben Sie sogar die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Die PKV ist trotz höherem Leistungsumfang oftmals günstiger als die GKV und kann deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegen, den Gutverdiener dort bezahlen müssen. Denn während sich der Beitrag in der GKV allein auf Basis des Gehalts berechnet, spielt das Einkommen bei der Ermittlung der Beiträge in der PKV keine Rolle.
1 https://www.bkk-dachverband.de/finanzierung/quartalsbericht-unter-der-lupe (Zugriff vom 26.02.2024)